§1 Spielarena
Die Benutzung der LaserFabrik-Arena erfolgt auf eigene Gefahr und nur zur vereinbarten
Spielzeit. Das Klettern auf die Hindernisse, Brücken und Spielturmelemente sind strengstens
untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb einzelner Bereiche oder auch
der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen.
§2 Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Personals/ Spielleiters ist Folge zu leisten. Sollten Personen gegen
unsere Hausordnung oder den Anweisungen verstoßen, sind wir berechtigt, diese
unverzüglich der Spielarena zu verweisen. Das gilt ebenso für unsportliches Verhalten und
verbale oder körperliche Auseinandersetzungen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die
Kündigung des Benutzungsvertrages, ohne Anspruch auf Erstattung des gezahlten
Spielpreises. Persönliche militärische Ausrüstung, sowie Uniformen, Sturmmützen,
Splitterschutzwesten, Nachtsichtgeräte oder ähnliche Kleidungsstücke und
Ausrüstungsstücke sind nicht erlaubt und können ebenfalls mit dem Ausschluss geahndet
werden.
Wer wiederholt gegen die Verhaltensregeln verstößt kann mit Hausverbot belegt werden.
§3 Ausrüstung
Die Spielgeräte werden durch den Spieler auf eigene Gefahr benutzt. Die gesamte Technik
(Targets, Westen, Lichter etc.) ist achtsam zu behandeln. Bei den vom Spieler verursachten Schäden an den Geräten behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadensersatz inklusiv
Nutzungsersatz zu verlangen. Sollte ein Gerät aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Handhabungsweise beschädigt werden, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2400,- €
fällig, unabhängig davon, dass zusätzlich Schadensansprüche bestehen.
§4 Eintrittspreise
Der Eintrittspreis ist vor Spielbeginn zu entrichten. Bei Unterbelegung der Gruppen behält
sich der Betreiber vor, weitere Spieler hinzu zu buchen. Bei Nichterscheinen angemeldeter
Gruppen behält sich der Betreiber das Recht vor, den entgangenen Eintrittspreis, bei der für
die Buchung verantwortlichen Person, einzufordern.
§5 Vorzeitige Beendigung
Beendet der Spieler die Teilnahme frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf
anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
§6 Alkohol- und Rauchverbot
In der gesamten Spielarena besteht Alkohol- und Rauchverbot.
Alkoholisierte Personen werden zum Spiel nicht zugelassen. Der Verkauf von Alkohol an
Minderjährige ist strengstens untersagt. Bei Nachfrage ist ein gültiger Ausweis vorzulegen.
§7 Garderobe
Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
§8 Haftung
Für Unfälle, die durch Missachtung der Spielregeln verursacht, fahrlässiges Verhalten oder
selbstverschuldet sind, wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Schäden, die
durch Dritte verursacht werden.
Unsere eigene Haftung für Schadensersatz schließen wir aus. Dieser Haftungsausschluss
findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche- gleich aus welchem Rechtsgrund-,
wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich unsere Pflichten verletzt haben sollten oder es sich um Schadensersatzansprüche
bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit handelt.Die Haftung für
leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen
und gesetzlichen Vertreter.
§9 Hausrecht
Die LaserFabrik-Betreiberin und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Eine
Haftung der Betreiberin sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern, die
Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juristische oder natürliche Personen, die mit der
Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mitspielern und Besuchern
der LaserFabrik bei Unfällen, Diebstahl, Personen,- Sach- und Vermögensschäden innerhalb
und außerhalb der Anlage, auch auf Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund,
ist in jedem Fall ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen,
Diebstahl/Verlust von Kleidung und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie Beschädigung oder
Entwendung von Fahrzeugen.
§10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ergibt sich ausschließlich nach unserem Geschäftssitz. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.